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Handwerkskammer in
Weiden

Bernhard-Suttner-Straße 5
92637 Weiden
Tel. 0961 48123-0
Fax 0961 48123-50

E-Mail weiden@hwkno.de

Wann kann ein Sachverständiger helfen?

Immer, wenn eine unabhängige, fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen entsprechend seiner Beauftragung entscheiden.