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Handwerkskammer in Bernhard-Suttner-Straße 5 E-Mail weiden@hwkno.de |
Bildungsprämie - Prämiengutschein Berufliche Weiterbildung wird mit 50 Prozent und maximal 500 Euro gefördert Vorteile Mit der Bildungsprämie werden Interessenten gefördert, die bei anderen Förderprogrammen nicht berücksichtigt werden können; insbesondere Erwerbstätige und Berufsrückkehrer werden hier berücksichtigt. Die Bildungsprämie ist für Vollzeitkurse und berufsbegleitend, oder in ganz oder teilweise blended-learning (e-learning) möglich. Im Gegensatz zu anderen Fördermöglichkeiten ist keine Mindestkursdauer erforderlich. Die Kosten abzüglich des Prämiengutscheins können vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen werden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber als Rechnungsempfänger die Kosten steuerlich geltend machen. Auf dem Überweisungsbeleg muss lediglich die Person genannt sein, die im Prämiengutschein eingetragen ist. Die Förderung ist einmal im Kalenderjahr möglich. Voraussetzungen
Antrag Zu den individuellen Fördermöglichkeiten und unserem Kursangebot beraten wir Sie gerne. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag, nennen Ihnen Beratungsstellen, händigen Ihnen die notwendigen Unterlagen aus und senden Ihnen die Kursbeschreibungen mit Kosten- und Terminangabe zu. Sprechen Sie uns bitte an! Für Sie wichtig zu wissen: Der Prämiengutschein muss vor der verbindlichen Kursanmeldung ausgestellt werden. Weitere Infos unter: www.bildungspraemie.info und „Häufig gestellte Fragen – FAQs“ hier: www.bildungspraemie.info/de/225.php. |
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